Ausbildungsbeginn
Jeweils zum 01.04. und zum 01.10. jeden Jahres. Es handelt sich um eine schulische Ausbildung.
Dauer
Die Ausbildung kann in Vollzeit oder in Teilzeit gemacht werden. Sie dauert in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit beträgt die Dauer drei Jahre.
Beide Ausbildungen enden mit dem Abschluss der staatlichen Prüfung.
Vollzeitausbildung
Unterricht:
Theorie 2 Tage/Woche, Praxis 3 Tage/Woche an der EPP, es sind auch externe Praktika in Wohnortnähe möglich (Planung nach Absprache).
Teilzeitausbildung
Unterricht:
Theorie 2 Tage/Woche, Praxis 1 Tag/Woche an der EPP, es sind auch externe Praktika in Wohnortnähe möglich (Planung nach Absprache).
Bewerbung
Interessiert? Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an info@efp-podologie.de.
Ausbildungsschwerpunkte
Der Unterricht in unserer Fachschule umfasst unter anderem die folgenden Themen:
Unterrichtsfach |
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde |
Sprache und Schrifttum |
Fachbezogene Physik und Chemie |
Anatomie |
Physiologie |
Allgemeine Krankheitslehre |
Spezielle Krankheitslehre |
Hygiene und Mikrobiologie |
Erste Hilfe und Verbandstechnik |
Prävention und Rehabilitation |
Psychologie, Pädagogik, Soziologie |
Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde |
Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung |
Fußpflegerische Maßnahmen |
Podologische Behandlungsmaßnahmen |
Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung |
Podologische Materialien und Hilfsmittel |
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Eine nach dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bei Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land: ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B2) und ein in Deutschland anerkannter Bildungsabschluss (siehe oben)